Wie das Bundesgericht aber in oben ausgeführtem Entscheid festhielt, können auch solche Personen unter Umständen einen neuen Unterstützungswohnsitz am Standort des Heims, Spitals etc. begründen. Vor diesem Hintergrund muss es auch möglich sein, dass eine Person, welche in einem Hotel platziert worden ist, am Standort von diesem einen neuen Unterstützungswohnsitz begründet.