Der Einzug von F._____ in das Hotel A._____ in S._____ ist einer Hotelplatzierung i.S. der SKOS- Richtlinien zur örtlichen Zuständigkeit gleichzusetzen, wodurch kein Unterstützungswohnsitz in der Standortgemeinde des Hotels begründet werden konnte. Diese Regelung in den SKOS-Richtlinien ist