F._____ hat zwar seine Wohnung am 22. Dezember 2017 verlassen, keinerlei Gepäck oder persönliche Effekten in Q._____ hinterlassen und sich, alsbald er das Hotelzimmer in S._____ gefunden hatte, bei der Gemeinde Q._____ abgemeldet. Er verliess die Wohnung jedoch nicht aus freien Stücken, sondern aufgrund der Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsausständen. Das Mobiliar hat er entsorgt, da er keine Anschlusslösung hatte und nicht wusste, wo er das Mobiliar unterstellen sollte. Bekanntermassen war F._____ während mehreren Tagen nach seinem Auszug in Q._____ obdachlos. Zudem fand er auf dem Gemeindegebiet Q._____ keine Alternative bzw. war diese zu teuer. F._____ hat die Gemeinde Q.