Aus all diesen Umständen kann geschlossen werden, dass die Gemeinde Q._____ F._____ bei der Suche nach einer neuen Unterkunft nicht aktiv unterstützt, ihm insbesondere kein Zimmer angeboten hat. F._____ war vom 22. Dezember 2017 bis 9. Januar 2018 obdachlos und hat zumindest zuletzt in seinem Auto übernachtet. Durch die Gemeinde Q._____ wurde ihm keine Hilfestellung geboten, sodass