Wie bereits oben ausgeführt, ist gemäss dem Merkblatt der SKOS bei Hotelaufenthalten unter anderem entscheidend, ob die unterstützte Person durch das Sozialhilfeorgan in einem Hotel platziert worden ist oder ob die unterstützte Person das Hotel eigenständig als Aufenthaltsort ausgesucht hat. Dies war zwischen den Parteien bis zuletzt umstritten. Aus den eingereichten Unterlagen ergeht, dass F._____ die Gemeinde Q._____ mit Gesuch vom 19. Dezember 2017 (Eingang bei der Gemeinde am 20. Dezember 2017) um Ausrichtung von materieller Hilfe ersucht hat. Da das Gesuch unvollständig war, hat ihm die Gemeinde Q._____ bis zum 8. Januar 2018 Frist angesetzt, um weitere Unterlagen einzureichen.