4 von 15 dem Hotelbetreiber einen Vertrag als Dauergast ein, kann sie aber im Hotel einen Wohnsitz begründen. Dies zumindest dann, wenn der Hotelbetreiber keine vorgängige Kostengutsprache seitens der Sozialbehörde verlangt hat oder die betroffene Person das Zimmer zunächst aus eigenen Mitteln finanziert (SKOS Merkblatt zur örtlichen Zuständigkeit in der Sozialhilfe, Ziff. 5.3). 3.4. Beweislast