Die SKOS hat zur Frage der örtlichen Zuständigkeit in der Sozialhilfe ein Merkblatt herausgegeben, in welchem unter anderem Hotelplatzierungen thematisiert werden. Hotelplatzierungen werden regelmässig dann vorgenommen, wenn eine Person ihr Obdach verloren und keine Alternative im Zuständigkeitsgebiet vorhanden ist. Platziert ein Sozialhilfeorgan eine Person in ein Hotel ausserhalb des Zuständigkeitsgebiets, führt dies in der Regel nicht zu einer Wohnsitzbegründung. Findet die bedürftige Person selber und ohne Kenntnis oder Mitwirkung des vorherigen Wohnorts ein Hotelzimmer und geht sie mit