_ gezogen, welcher den Betreiber der Liegenschaft kenne. Folglich sei davon auszugehen, dass er damit die Nähe zu seinem Kollegen habe erreichen können und es sich nicht einzig um eine Notlösung für die nächsten Wochen oder Monate gehandelt habe. Er habe sich nie derart geäussert, dass der Umzug nach S._____ nur vorübergehend sein solle. Heute sei nach einem Aufenthalt von vier Jahren die Absicht dauernden Verbleibens erstellt. Es seien keine Anhaltspunkte dafür bekannt, dass der Sozialhilfeempfänger in den letzten Jahren je versucht haben soll, an seiner Niederlassung in S._____ etwas zu ändern. Weiter habe er seit fünf Jahren keine sozialen Kontakte mehr zu Q._____.