Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, dass F._____ seit dem 8. Februar 2018, eventualiter dem 1. Mai 2019, seinen Unterstützungswohnsitz nicht mehr in Q._____, sondern in S._____ hat. F._____ habe bis kurz vor Weihnachten bei einem Kollegen in Q._____ gewohnt und dort seinen Unterstützungswohnsitz gehabt. Am 9. Januar 2018 habe er dann ein Zimmer im Hotel A._____ in S._____ bezogen, wobei ihm auch ein Zimmer in Q._____ angeboten worden sei, er diesen Vorschlag aber ausgeschlagen habe. Dies lasse sich dem Protokollauszug des Gemeinderats Q._____ vom 23. April 2018 entnehmen.