Den Umgang hingegen ebenfalls selbständig zu verbieten, würde der Aussage des VetD in seiner Beschwerdeantwort bezüglich der Hundehaltung von Familienmitgliedern zuwiderlaufen. Nach den Aussagen des VetD ist es den Familienmitgliedern richtigerweise ausdrücklich weiterhin gestattet, Hunde zu halten, sofern sie in der Datenbank AMICUS registriert sind. Ein Umgang des Beschwerdeführers mit jenen Hunden ist in der Praxis jedoch unvermeidbar, weshalb der Umgang mit Hunden vom Hundehalteverbot nicht erfasst wird.