Wie der VetD richtigerweise in seiner Beschwerdeantwort feststellt, sind Hunde nie für längere Zeit in der Datenbank AMICUS auf den Beschwerdeführer registriert. Trotzdem kam es immer wieder zu Vorfällen mit Hunden oder auch Vermittlungen von Hunden, bei denen der Beschwerdeführer mindestens behilflich war. Um tatsächliche Umgehungen des Hundehalteverbotes zu verhindern, ist es zulässig, dem Beschwerdeführer gleichermassen die Haltung, den Transport und die Betreuung sämtlicher Hunde zu verbieten.