Der VetD führt in den Erwägungen der Verfügung vom 25. Oktober 2022 zum Hundehalteverbot aus, dass dieses auch die Haltung, den Umgang, den Transport und die Betreuung sämtlicher Hunde umfasst und in der ganzen Schweiz gültig ist. Angesichts der fortgesetzten Verstösse gegen Rechtsvorschriften insbesondere der Tierschutzgesetzgebung rechtfertigt es sich, ein solch umfassendes Verbot auszusprechen. Wie der VetD richtigerweise in seiner Beschwerdeantwort feststellt, sind Hunde nie für längere Zeit in der Datenbank AMICUS auf den Beschwerdeführer registriert.