Weiterhin beanstandet der VetD die mehrfache Missachtung von Mitwirkungspflichten durch den Beschwerdeführer. Dieser entgegnet in diesem Zusammenhang, dass er "ein hohes Interesse" daran habe, mit dem VetD zu kooperieren. Es konnte bereits aufgezeigt werden, dass der Beschwerdeführer wiederholt die Mitwirkung verweigert hat.