Sodann erhielt der VetD am 16. September 2022 eine E-Mail von O._____, wonach sie nur als Halterin des Hundes "F._____" fungierte habe, um dem Beschwerdeführer einen Gefallen zu tun. Bereits im Verfahren, das mit Urteil des Verwaltungsgerichts am 7. Juli 2022 abgeschlossen wurde, wurde thematisiert, dass der Beschwerdeführer bei der Betreuung des Hundes "F._____" eine wesentlichere Rolle gespielt hat, als er vorgab.