Der Beschwerdeführer äussert sich dahingehend, dass seine Mutter als Halterin und Besitzerin ihre Welpen verkaufen dürfe. Ebenfalls gibt er an, dass seine Mutter von etwa Januar bis Mai/Juni 2022 schwer krank gewesen sei und deshalb bei ihm zur Betreuung wohnte. Auch wenn es ihr nach seiner Aussage etwa Mitte Juni gesundheitlich wieder besserging, ist es nur schwer vorstellbar, dass der Beschwerdeführer nicht erneut bei der Vermittlung behilflich war oder sie sogar übernommen hat. Letzteres wird zumindest im Fall des Welpen "N._____" von einer Meldeperson behauptet.