In der AMICUS-Datenbank wurden beide Hunde im Übrigen auf C._____ registriert. Der Beschwerdeführer wirkte mit anderen Worten also daran mit, dass C._____ Gewahrsam an den zwei importierten Hunden erlangte und half somit bei der Vermittlung. Dieses Verhalten verstösst gegen das verwaltungsgerichtlich bestätigte Vermittlungsverbot. Zusammenfassend importierte der Beschwerdeführer am 30. Juni 2022 demnach einen Hund in eigenem Namen, half beim Import eines zweiten Hundes und half bei der Vermittlung der zwei Hunde an L._____.