Nur rund drei Wochen später kam es zu einem dem VetD gemeldeten Vorfall am Grenzübergang Koblenz. Hier trafen der Beschwerdeführer und seine Begleiterin, L._____, am 30. Juni 2022 ein, um die Einfuhr zweier Hunde aus Deutschland in die Schweiz anzumelden. Der hier vorgelegte Schutzvertrag für den Hund "A._____" lautet dabei auf den Namen des Beschwerdeführers und soll dokumentieren, dass ihm genannter Hunde übergeben worden sein soll. Der Beschwerdeführer gibt an, dass C._____ ihn ohne sein Wissen auf dem Vertrag aufgeführt habe ("Die Verträge sind allesamt Fake", "wurde im Guten Glauben mitrein gezogen").