Nicht einmal eine Woche später informierte die Gemeinde Q._____ den VetD darüber, dass ein vom Beschwerdeführer betreuter Hund entlaufen sei. Gemäss den Ausführungen in seiner Beschwerde vom 25. November 2022 handelt es sich dabei um den Dalmatiner, welcher auch Gegenstand der Meldung vom 29. Januar 2023 war. Die Besitzerin des Hundes befand sich zu diesem Zeitpunkt in den Ferien, weshalb der Beschwerdeführer die Betreuung übernommen hatte.