Zu einer weiteren Meldung bei der Polizei kam es gemäss Akten des VetD am tt.mm.jjjj. Die Stadtpolizei T._____ wurde am tt.mm.jjjj um 14:55 Uhr darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Beschwerdeführer etwa vier Stunden zuvor einen Dalmatiner in die Hundebox seines Fahrzeugs eingesperrt habe. Am Fahrzeug sind im Übrigen keine Kontrollschilder angebracht gewesen und die Polizisten konnten weder Wasser und Futter noch Liegedecken in der Box feststellen. Der Beschwerdeführer gab an, dass er den Hund, der einer Kollegin gehöre, zwei bis drei Mal für je 15 Minuten im Auto untergebracht habe. Warum er dies getan habe, wollte er laut Polizeibericht jedoch nicht sagen.