Weiter bestünden klare Hinweise, dass vom Beschwerdeführer betreute Hunde auf Familienmitglieder registriert wurden. Die fehlende Verlässlichkeit von AMICUS-Ein- trägen betreffend den Beschwerdeführer ist somit bereits erwiesen worden, insbesondere auch am Beispiel des Hundes "I._____". Die widersprechenden Ausführungen des Beschwerdeführers laufen in diesem Punkt somit ins Leere.