Des Weiteren thematisiert der VetD eine versuchte Löschung von AMICUS-Einträgen des Hundes "I._____". In diesem Zusammenhang gilt es, auf das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli 2022 zu verweisen. In Erwägung 1.2 wird ausdrücklich vom Verwaltungsgericht anerkannt, dass der Beschwerdeführer nicht argumentieren könne, die Amicus-Einträge zu genanntem Hund seien fehlerhaft.