Auffallend sind in der Folge getätigte davon abweichende Aussagen des Beschwerdeführers im Rahmen der polizeilichen Einvernahme als beschuldigte Person am 24. November 2021. Hier äussert der Beschwerdeführer wiederum, dass seine Mutter eine Hündin namens "H._____" besitzen würde, welche ungeplant gedeckt worden war und jene in der Kontrolle festgestellte Welpen warf. Einen dieser Hunde habe er sodann gemeinsam mit seiner Mutter verschenkt und den anderen verkauft. Des Weiteren bezeichnet er sich in genannter Einvernahme als Vermittler, auch von Hunden aus dem Ausland. So helfe er Hunde zu vermitteln und zu verteilen, handele aber ausdrücklich nicht mit ihnen.