_", auf welchen er als Hundesitter aufpassen solle, wurden zwei noch nicht gechippte Junghunde vorgefunden. Diese habe er am Vortrag für Fr. 500.– gekauft, konnte/wollte aber keine Unterlagen zu den Hunden vorlegen. Entgegen der Anweisung der Regionalpolizei liess der Beschwerdeführer ihr auch in der Folge keine Unterlagen zu den Hunden zukommen. Beide Welpen waren mit Stand vom 22. September 2021 nicht in der Datenbank AMICUS auf den Beschwerdeführer registriert. Auffallend sind in der Folge getätigte davon abweichende Aussagen des Beschwerdeführers im Rahmen der polizeilichen Einvernahme als beschuldigte Person am 24. November 2021.