3 von 10 Eingangs verweist der VetD auf die Vorgeschichte in Form der rechtskräftigen Verfügung vom 19. Februar 2023, mit welcher dem Beschwerdeführer im Kanton Aargau ein Halte- und Betreuungsverbot für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sowie ein schweizweit gültiges Vermittlungsverbot für Hunde auferlegt worden ist. Eine dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Urteil vom 7. Juli 2022 abgewiesen.