Die meisten Beilagen sind wiederholt aufgeführt und/oder beziehen sich erneut auf das Verfahren betreffend die Verfügung vom 19. Februar 2021, welches mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli 2022 abgeschlossen wurde. Relevante Vorbringen, die auch in diesem Verfahren von Belang sind, werden näher ausgeführt und gewürdigt werden. Der VetD verzichtete in der Folge auf eine weitere Stellungnahme. 2. Beurteilung a) Auferlegung eines vollumfänglichen und unbefristeten Hundehalteverbots gestützt auf Art. 23 Abs. 1 TSchG