Mit einer weiteren Eingabe vom 18. Februar 2022 nahm der Beschwerdeführer die Gelegenheit wahr, zu den Ausführungen des VetD eine Stellungnahme mit weiteren umfangreichen Beilagen abzugeben. Darin warf er dem VetD und insbesondere Dr. med. vet. D._____, stellvertretende Kantonstierärztin und Leiterin Tierschutz und Hundewesen, vor, dass die Darstellungen masslos übertrieben seien und eine "schmutzige Kampagne" gegen ihn geführt werde. Die meisten Beilagen sind wiederholt aufgeführt und/oder beziehen sich erneut auf das Verfahren betreffend die Verfügung vom 19. Februar 2021, welches mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli 2022 abgeschlossen wurde.