Demgegenüber hielt der VetD in seiner Beschwerdeantwort vom 16. Dezember 2022 an der Ablehnung der Beschwerde in allen Punkten fest. Er verwies insbesondere auf die Erwägungen der angefochtenen Verfügung vom 25. Oktober 2022 und nahm inhaltliche Ergänzungen vor. Mit Eingabe vom 20. Dezember 2022 stellte der Beschwerdeführer weitere umfangreiche Dokumente mit Anmerkungen zu. Einige Beilagen beziehen sich dabei auf das Verfahren im Nachgang zum Erlass der Verfügung vom 19. Februar 2021, welches vom Verwaltungsgericht mit Urteil vom 7. Juli 2022 abgeschlossen wurde. Auf relevante Vorbringen, die auch in diesem Verfahren für Bedeutung sind, wird zurückzukommen sein.