Der Beschwerdeführer nahm in seiner Beschwerdeschrift vom 25. November 2022 zu allen Vorfällen und jedem einzelnen Punkt des Sachverhalts und der Erwägungen der Verfügung des VetD vom 25. Oktober 2022 Stellung. Er weist die Darstellungen des VetD zurück und erläutert die Vorfälle aus seiner Sichtweise. Insbesondere übertreibe der VetD und seine Darstellungen entsprächen nicht der Realität. In Bezug auf Verstösse gegen die Mitwirkungspflicht brachte der Beschwerdeführer zudem vor, dass er "ein hohes Interesse" daran habe, mit dem VetD zu kooperieren. Im Rahmen der Beurteilung wird auf einzelne, für die Entscheidfindung relevante Aussagen im Detail einzugehen sein.