Sie sei seit klein auf mit Tieren aufgewachsen, habe eine sehr lebendige Beziehung zu Tieren, wisse sehr viel über artgerechte Haltung und beabsichtige einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren. Angesichts der zahlreichen und schweren Verstösse gegen das Tierschutzrecht vermag diese Abwägung zu Gunsten des von ihr beantragten verschärften partiellen Tierhalteverbotes nicht zu überzeugen. Ebenso ist es der Beschwerdeführerin weiterhin möglich, mit Tieren in einem Haushalt zu leben. So hält ihr Partner E._____ zwei Hunde, mit denen sie jeden Tag in Kontakt steht, im gemeinsamen Haushalt mit ihr. Angesichts eines Verbots, Tiere zu halten, ist dieser Umstand beachtlich.