Sie wusste also, dass weitere Verstösse gegen Verfügungen des VetD oder auch Mängel in der Tier- schutz- und Hundegesetzgebung nicht folgenlos bleiben würden. Dennoch musste der VetD bei seiner Kontrolle am tt.mm.jjjj feststellen, dass die Beschwerdeführerin trotz gegenteiliger Angaben zwei Katzenwelpen versteckt hatte. Dies stellt klarerweise einen Verstoss gegen die rechtskräftigen Verfügungen des VetD vom 8. Januar 2020 sowie 1. März 2021 dar und wird von der Beschwerdeführerin auch nicht bestritten. Die mildere Massnahme der Verwarnung wurde von Seiten des VetD demgemäss ebenfalls ohne Erfolg ergriffen.