Es handelt sich dabei um eine wenig erforschte Erkrankung mit hohen Rückfallquoten bei unbehandelten Patienten. Aussagekräftige Studien über Behandlungsergebnisse gebe es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht, wie dem forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 19. März 2021 auf Seite 41 entnommen werden kann. Zudem müsse man von einer langjährigen Behandlung mit regelmässigen Überprüfungen der Einhaltung der Auflagen ausgehen. Mit anderen Worten scheint die mittelschwere AHD ebenfalls dazu geführt zu haben, dass die Beschwerdeführerin den Bedürfnissen der Tiere nicht in bestmöglicher Weise Rechnung trug (Art. 4 Abs. 1 lit.