Sie sei bei der Beschwerdeführerin mittelschwer und trete neben eine mittelschwere emotional instabile Persönlichkeitsstörung, Borderline-Ty- pus. Die Beschwerdeführerin entspräche am ehesten dem Typus des überlasteten Pflegers, wolle Tieren nicht schaden, würde gut für sie sorgen wollen, würde Tiere nicht aktiv quälen und zeige eine gewisse Einsicht in einzelne Aspekte. Jedoch attestiert das zitierte Gutachten vom 19. März 2021 der Beschwerdeführerin auch kognitive Verzerrungen, beispielsweise in Bezug auf die Einschätzung des Ernährungs- und Pflegezustandes einzelner Tiere.