Erschwerend tritt zu den zahlreichen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz, seiner Ausführungsvorschriften und Verfügungen des VetD die Erkrankung "Animal Hoarding Disorder (AHD)" hinzu, einer Sonderform des Pathologischen Hortens, die in einem im Rahmen der Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft L._____-Bremgarten erstellten forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 19. März 2021 umfangreich dokumentiert und beschrieben worden ist. Sie sei bei der Beschwerdeführerin mittelschwer und trete neben eine mittelschwere emotional instabile Persönlichkeitsstörung, Borderline-Ty- pus.