Unter anderem erfolgte eine Verurteilung wegen mehrfacher Tierquälerei durch Vernachlässigung von zehn Hundewelpen durch Unterlassen der erforderlichen Pflegehandlungen sowie durch Vernachlässigung von Tieren durch ungenügende Fütterung und Nicht-Zurverfügungstellung von Wasser oder auch wegen mehrfacher ungenügender Pflege und Reinhaltung der Haltungseinrichtungen bei Tieren. Es wird explizit festgehalten, dass die Beschwerdeführerin mehrfach vorsätzlich ein Tier misshandelt, vernachlässigt, es unnötig überanstrengt oder dessen Würde in anderer Weise missachtet hat.