Der Strafbefehl vom 3. April 2020 dokumentiert zahlreiche und mehrfache Verstösse gegen das Tierschutzgesetz, die Tierschutzverordnung (TSchV) vom 23. April 2008 (SR 455.1) sowie das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0). Unter anderem erfolgte eine Verurteilung wegen mehrfacher Tierquälerei durch Vernachlässigung von zehn Hundewelpen durch Unterlassen der erforderlichen Pflegehandlungen sowie durch Vernachlässigung von Tieren durch ungenügende Fütterung und Nicht-Zurverfügungstellung von Wasser oder auch wegen mehrfacher ungenügender Pflege und Reinhaltung der Haltungseinrichtungen bei Tieren.