Den Akten des VetD lässt sich entnehmen, dass die Beschwerdeführerin seit 2019, in dem sie erstmals beim VetD aktenkundig geworden ist, mehrfach wegen Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, seiner Ausführungsvorschriften und Verfügungen bestraft worden ist. Zu nennen seien in diesem Zusammenhang die drei rechtskräftigen Strafbefehle vom 21. Oktober 2019, vom 3. April 2020 und 13. Oktober 2021 sowie das in Rechtskraft erwachsene Strafurteil vom 21. Juni 2021.