Sodann erfolgte mit Eingabe vom 14. Februar 2023 eine letzte Stellungnahme in diesem Beschwerdeverfahren, die Triplik. Wiederholt wurde noch einmal auf die positive Entwicklung der Beschwerdeführerin eingegangen. Die zwei Hunde ihres Partners E._____ seien indes kein Ersatz für die eigenen Tiere, zu welchen sie eine enge Bindung aufgebaut hätte. 3 von 11 2. Beurteilung a) Auferlegung eines sofort gültigen, vollumfänglichen und unbefristeten Tierhalteverbots