Ebenfalls nahm der VetD die Gelegenheit wahr, das vollumfängliche Tierhalteverbot noch einmal zu präzisieren. Es handele sich um ein unbefristetes Tierhalteverbot, welches bei nachvollziehbarer Verbesserung und Stabilisierung der Situation beziehungsweise des Gesundheitszustandes auf Antrag aufgehoben werden könne. Ebenfalls wies der VetD auf den Umstand hin, dass immer noch zwei Hunde im Haushalt der Beschwerdeführerin leben würden, womit sie trotz Tierhalteverbots weiterhin den täglichen Kontakt mit Tieren pflegen könne.