Auf diese Ausführungen reagierte der VetD mit seiner Eingabe der Duplik am 30. Januar 2023. Er trug darin seine Bedenken bezüglich milderer Massnahmen als ein vollumfängliches Tierhalteverbot vor. So seien diese in der Vergangenheit nicht zielführend gewesen und es sei davon auszugehen, dass B._____ sowohl die einschlägigen Tierschutzvorschriften als auch die Verfügungen des VetD nicht einhalten werde, wodurch es erneut zu Tierleid kommen werde. Ebenfalls nahm der VetD die Gelegenheit wahr, das vollumfängliche Tierhalteverbot noch einmal zu präzisieren.