2 von 11 Behandlung als fremdmotiviert zu gelten habe. Das Gutachten zeige zudem auf, dass die Beschwerdeführerin wenig Einsicht in die Problematik ihrer Tierhaltung und den Sinn einer Kastration der Tiere habe, was der VetD mit Blick auf die Praxis klar bestätigen könne. Die darüber hinaus im besagten Gutachten festgehaltene sehr hohe Rückfallgefahr für weitere Widerhandlungen gegen das TSchG habe sich mit Verweis auf die Mängel bei der Hygiene und die Einhaltung der Mindestmasse an Hundeboxen bei der Kontrolle am tt.mm.jjjj ebenfalls in der Praxis bestätigt. Der VetD sehe die Vorausset-