Die Beschwerdeführerin führte in ihrer Beschwerdeschrift vom 18. November 2022 aus, dass sie Mitte Juli 2022 eine Katze an eine Kollegin abgegeben habe. Als diese jedoch nach zwei Wochen überfordert gewesen sei, habe sie der Beschwerdeführerin die Katze zurückgegeben. Dabei habe sie nicht gleich realisieren können, dass die Katze in der Zwischenzeit schwanger geworden sei. Sich bewusst seiend, dass sie mit der Geburt zweier Katzenwelpen am 21. September 2022 gegen die Verfügung des Veterinärdienstes verstiess, habe sie sich sehr um die Weggabe der Katze mit den zwei Katzenwelpen bemüht.