Der Umfang der Anträge ist somit nicht ganz klar und wird von der Beschwerdeinstanz recht weit verstanden. Daraus ergibt sich zunächst die Prüfung des Tierhalteverbotes als solches sowie der Verhältnismässigkeit des sofort gültigen, vollumfänglichen und unbefristeten Tierhalteverbots im Anschluss. B. Materielle Beurteilung 1. Erwägungen und Vorbringen der Parteien