In ihrer Beschwerde vom 18. November 2022 beantragte die Beschwerdeführerin, dass ein absolutes und lebenslanges Tierhalteverbot sofort aufzuheben sei, mit der Erlaubnis aus dem jetzigen Tierbestand die Hunde "F._____" und "I._____" sowie die Katzen "A._____", "J._____" und "D._____" wieder zu übernehmen. Eventualiter sei das Tierhalteverbot auf ein Jahr zu beschränken, mit anschliessender Erlaubnis, maximal zwei Hunde und drei Katzen halten zu dürfen.