8 von 11 nicht in der Hundedatenbank AMICUS registrieren kann, trotzdem dauerhaft in A._____ unterbringen und bei Kontrollen durch den Veterinärdienst als nur kurzzeitig im Tierheim untergebracht ausgeben. Aus Kapazitätsgründen können solche Kontrollen im Übrigen nicht in der Häufigkeit vorgenommen werden, wie dies vorliegend aufgrund der Vorgeschichte angezeigt und notwendig wäre. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist daher auch das Betretverbot für ihre Hunde im Kanton Aargau verhältnismässig. 4. a)