6 von 11 Besserung eintrat, mit zunehmend eingreifenderen Auflagen und anderen Massnahmen wie der Beschlagnahme von Hunden reagiert. Auch dies vermochte die Beschwerdeführerin nicht zu einer genügenden Sorgfalt im Umgang mit ihren Tieren und insbesondere zur Rücksichtnahme auf ihre Umwelt zu bewegen. Es gibt keine Gründe anzunehmen, dies verhielte sich an ihrem aktuellen (Zweit-) Wohnsitz in X._____ anders als zuvor in W.