Wie die in den Polizeiprotokollen enthaltenen Schilderungen durch die Augenzeugen jedoch klar aufzeigen, war der Vorfall keineswegs harmlos und wäre viel schlimmer ausgegangen, wenn nicht anwesende Personen die beteiligten Hunde der Beschwerdeführerin doch noch unter Kontrolle gebracht hätten. Eine allfällige Entschuldigung ihrerseits kann ihre schwerwiegenden Fehler und Versäumnisse nicht ungeschehen machen.