_ trug gemäss Polizeiprotokollen und –berichten mehrere Bisswunden sowie diverse Prellungen und Schwellungen davon. Die Verletzungen werden nicht näher beschrieben und gewürdigt, und es mag zutreffen, dass sie nicht besonders schwer waren. Wie die in den Polizeiprotokollen enthaltenen Schilderungen durch die Augenzeugen jedoch klar aufzeigen, war der Vorfall keineswegs harmlos und wäre viel schlimmer ausgegangen, wenn nicht anwesende Personen die beteiligten Hunde der Beschwerdeführerin doch noch unter Kontrolle gebracht hätten.