5 von 11 Beschwerdeführerin nicht damit ihrer Verantwortung entziehen, dass sie die anwesenden Kinder instruiert habe, diese aber ihre Hunde trotzdem ins Freie gelassen hätten. Zum einen ist davon auszugehen, dass Kinder ganz grundsätzlich die Gefährlichkeit von Hunden noch nicht einschätzen können. Zum andern werden sie auch mit den Hunden der Beschwerdeführerin zu wenig vertraut gewesen sein.