Gemäss der Kurzdarstellung des Sachverhalts entwichen an jenem Tag mehrere Hunde aus ihrer ungenügend gesicherten Liegenschaft, die in der Folge den Hund von G._____ angriffen und ihm mehrere Bisswunden zufügten. Zur Vertuschung habe die Beschwerdeführerin ihre Hunde beiseitegeschafft und gegenüber der Polizei ausgeführt, die Hunde von H._____, I._____ und J._____ hätten die Attacke zu verantworten. In der polizeilichen Befragung vom 18. März 2022 bestätigte sie einen erheblichen Teil der gegen sie gerichteten Vorwürfe und widerrief gleichzeitig wichtige früher, d.h. direkt nach dem Vorfall getätigte Aussagen.