Selbst wenn davon auszugehen sein sollte, dass die Auflagen nur im Kanton Aargau gelten, so kann ausserkantonales Verhalten, bei dem die Nichtbeachtung dieser Auflagen zur störenden Vorfällen, insbesondere solchen mit Schädigung anderer Menschen oder Tiere geführt oder erheblich beigetragen hat, jedoch ebenfalls zu Lasten der Beschwerdeführerin berücksichtigt werden. Unabhängig davon steht fest, dass sie in mehrfacher Hinsicht gegen das Hundereglement der Gemeinde QQ._____ verstossen hat. Zwar werden sehr viele Hundehalter die für sie aktuell geltenden Bestimmungen oft nicht kennen.